KVR Kollisionsverhütungsregeln, Verkehrstrennungsgebiet, VTG/TSS
Anders als auf Seeschifffahrtsstraßen (nationales Gewässer) haben Schiffe, die dem VTG in der Verkehrsrichtung folgen,
kein grundsätzliches Wegerecht gegenüber Fahrzeugen, die queren oder seitlich ins VTG einlaufen.
Auszug aus der KVR Regel 10:
Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muß auf dem entsprechenden Einbahnweg
in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren,
sich, soweit möglich, von der Trennlinie oder der Trennzone klar halten,
in der Regel an den Enden des Einbahnwegs ein- oder auslaufen,
wenn es jedoch von der Seite ein- oder ausläuft, muß dies in einem möglichst kleinen Winkel
zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen.
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Das bedeutet: |
VTG/TSS englischer Kanal Themse Ansteuerung |
Weiter mit der KVR:
Ein Fahrzeug muß soweit wie möglich das Queren von Einbahnwegen vermeiden; ist es jedoch zum Queren gezwungen,
so muß dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung erfolgen.
Dabei dürfen Segelfahrzeuge und Fahrzeuge unter 20 Meter die Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs
auf dem Einbahnweg nicht behindern.
Behindern bedeutet, dass querende Kleinfahrzeuge (unter 20m) oder Segler
ihren Kurs so wählen müssen, dass die durchgehende Schifffahrt ihren Kurs oder Geschwindigkeit nicht ändern muss.
Falls es trotzdem zu einer Kollisionsgefahr kommt gelten die allgemeinen Ausweichregeln (Regel 8)
Achtung:
Innerhalb der nationalen Küstengewässer gelten die nationale Rechtsvorschriften,
Die deutsche SeeSchStrO, bezieht sich für Betonnung gekennzeichnet Fahrwasser ,oder Fahrrinnen,
auf die KVR Regel 9. Ein Fahrwssser hat keine Trennzone deshalb gilt hier absolutes Rechtsfahrgebot.
Wie quert man ein Verkehrstrennungsgebiet,
am Beispiel: TSS vor der Themse Ansteuerung
Zur nautischen Ausrüstung gehören aktuelle engl. Seekarten z.B. Imray Thames Estuary, einen aktuellen
Nautical Almanac (Reeds).
Vor der Reise die Bezugsorte (Dover, Londonbridge etc) und die notwendigen Anschlussorte aus dem Reeds entnehmen.
Für die Zeit der Querung: Feststellung der Mondphase Alter der Gezeit:
( Springzeit, Nippzeit, Mittzeit) und Strömungsverhältnisse im Seegebiet feststellen.
Ich habe bei meinen Überquerungen aus dem Reeds Nautical Almanac die Strömungskarten kopiert und mit den
Datum und der Uhzeit der geplanten Querung versehen.
Vor dem Einlaufen den rechtweisenden Kurs (Schiffsachse) ermitteln: Fahrtrichtung des TSS + oder - 90°.
Mit dem Tidenstrom im TSS den Versatz über ein gezeichnetes Stromdreieck ermitteln.
danach den RwK mit der Missweisung, wenn notwendig mit der Ablenkung, und umgekehrtem Vorzeichen
zum Magnetkurs beschickt.
Mit diesem MgK wird das TSS überquert. Meines Wissen wird eine Abweichung von +- 10° toleriert.
Der Kurs über Grund vom RwK aus mit der Windabdrift und Stromabdrift zum Kurs über Grund beschickt.
Bei der möglichen Breite des Verkehrswegs von ca 4 sm benötigt man 30-50 min für die Überfahrt.
In dieser Zeit können sich die Strömungsverhältnisse ändern.
Deshalb ist bei der Einfahrt ins TSS, in die Trennzone und Ausfahrt ein Standortbestimmung notwendig.
Achtung: Die TSS/VTG werden Radar überwacht.
Die Navigation und gegebenfalls die Ausweichmanöver müssen deshalb dokumentiert werden (Logbuch).
Ausweichmanöver im TSS
Wenn abzusehen ist, dass ein Ausweichmanöver notwendig sein könnte, ist es ratsam dem durchgehenden
Fahrzeug durch eine "radikale" Kursänderung zu zeigen dass man ausweichen will.
Bei noch großem Abstand einen Kurs hinter dem Heck des durchgehenden Schiffes wählen.
bei geringerem Abstand ist es besser mit dem Manöver der letzten Augenblickes zu reagieren.
Man wählt einen Kurs parallel des in der Verkehrsrichtung navigierenden Fahrzeugs
bis man sich achtern des "Vessels" befindet. Dann kann man sicher hinter dessen Heck queren.
M.E. ist es essentiell insbesondere bei breitem TSS, die Einfahrt, passieren der Trennzone, und Ausfahrt
aus dem TSS im Logbuch mit Datum und Standort (Tonnen, Peilungen oder GPS-Ort) ebenso Ausweichmanöver.
zu dokumentieren.
Bei einer Kontrolle durch die Küstenwache kann man so die sichere Querung nachweisen.
Auch muss sich die Schiffsführung im Klaren sein, dass eine Koppelnavigation im TSS wegen den
wechselnden Tidenströmen und Ausweichmanöver sehr ungenau sein kann.
Ein Seezeichen (Tonne) ergibt nur einen genauen Standort wenn man die Tonne identifizieren kann
(Bezeichnung der Tonne feststellen). Falls man sicher ist, dass kein Frachter der Schattenflotte
in der Nähe ist, die Position über GPS prüfen.
Hier noch ein Hinweis für "Hobbynautiker":
Außerhalb nationaler Küstengewässer, auf offener See oder Hochsee gibt es keine Rechte wie Wegerecht,
Vorfahrtsrecht, sondern nur Pflichten und Regeln: Ausweichregeln, Kurshaltepflicht, Ausweichpflicht !
März 2026 M.I.